Pressemitteilungen
Pressemitteilung
Land Berlin muss Zeugen Jehovas endgültig die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verleihen
Bundesverwaltungsgericht BVerwG 7 B 80.05 - Beschluss vom 1. Februar 2006
Pressemitteilung vom 15. März 2012
Verschärfung der Strafverfolgung von Jehovas Zeugen in Russland
TAGANROG, Russland — Die Versuche, die Tätigkeit von Jehovas Zeugen zu kriminalisieren,
beginnen zu eskalieren. Russische Behörden haben mit Berufung auf Art. 282.2 (1) und
(2) des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation zwei neue Strafverfahren gegen
Zeugen Jehovas angestrengt. Der Artikel stellt das Organisieren von und die Beteiligung
an einer extremistischen Organisation unter Strafe. Die Verfahren könnten mit hohen
Geldstrafen und bis zu 3 Jahren Gefängnis enden.
Die beiden neuen Strafverfahren richten sich gegen insgesamt 15 Zeugen Jehovas, darunter
Familien mit Kindern. Einigen von ihnen wurde schriftlich verboten, die Stadt zu verlassen.
Die Ermittlungen begannen im April 2011, nachdem ein Polizeibeamter Interesse an der Bibel
vorgetäuscht und heimlich eine friedliche religiöse Zusammenkunft von Jehovas Zeugen gefilmt
hatte. Darauf folgten im August 2011 insgesamt 19 Hausdurchsuchungen bei Zeugen Jehovas und
die Strafverfahren ließen nicht lange auf sich warten.
Ein solches Vorgehen der Staatsanwaltschaft ist an sich nichts Neues. Dadurch werden jedoch
rechtswidrige und feindselige Aktionen gegen Jehovas Zeugen gefördert. Im Dezember 2009
wies der Oberste Gerichtshof der Russischen Föderation eine Berufung von Zeugen Jehovas
aus Taganrog ab und ihre religiöse Vereinigung wurde aufgelöst.
Viktor Zhenkov, ein Anwalt von Jehovas Zeugen, Versammlung Taganrog, der Ortsgemeinde,
stellte dazu fest: „Die Auflösung ihrer Vereinigung hebt das verfassungsmäßige Recht von
Jehovas Zeugen auf freie Religionsausübung nicht auf. Sowohl ihr Lehrwerk als auch die
religiösen Praktiken von Jehovas Zeugen sind in ganz Russland einschließlich Taganrog nach
wie vor legal. Hinzu kommt, dass vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eine
Beschwerde gegen die Auflösung anhängig ist. Dieser Gerichtshof hat Russland bisher
durchgängig für die Verletzung der Religionsfreiheit von Jehovas Zeugen verurteilt.“
Medienkontakt:
USA: J. R. Brown (Office of Public Information), Telefon +1 718 560 5600
Russland: Grigory Martinov, Telefon +7 812 702 2691
Belgien: European Association of Jehovah’s Christian Witnesses, Telefon +32 2 782 0015
Deutschland, Liechtenstein, Luxemburg, Österreich, Schweiz:
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Pressemitteilung vom 26. Januar 2012
Jehovas Zeugen obsiegen gegen das Land
Verwaltungsgericht Mainz entscheidet: Auch Rheinland-Pfalz muss Jehovas Zeugen die Körperschaftsrechte
verleihen Selters/Taunus — Jehovas Zeugen haben seit 2006 bundesweit den Status einer Körperschaft des
öffentlichen Rechts inne.
Seither wurde dieser Status in 11 weiteren Bundesländern auch nach Landesrecht bestätigt. Rheinland-Pfalz
hat dies bis heute abgelehnt. Der Klage von Jehovas Zeugen vom 26. Februar 2011 gab das
Verwaltungsgericht Mainz heute statt.
Mit heutigem Urteil hat das Verwaltungsgericht Mainz die einheitliche Rechtsanwendung in der
Bundesrepublik wiederhergestellt. Damit sind Jehovas Zeugen nicht nur den beiden Großkirchen,
sondern auch einer ganzen Reihe kleinerer Religionsgemeinschaften gleichgestellt. Anders als
das Land konnte das Gericht keine Anhaltspunkte für begründete Zweifel an der Rechtstreue
von Jehovas Zeugen erkennen.
Damit schloss sich das Verwaltungsgericht dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin an,
das nach 12-jährigem Rechtsstreit den Zeugen Jehovas erstmalig die Körperschaftsrechte
zuerkannt hatte. Schon damals sah das Gericht keine Anhaltspunkte für fehlende Rechtstreue
von Jehovas Zeugen. Zu demselben Ergebnis kamen auch 11 weitere Bundesländer nach
intensiver Prüfung. Diese schloss eine Abfrage aller Ministerien und Behörden bis hinunter
zur Ebene der Schulen und Kindergärten ein. Anhaltspunkte für fehlende Rechtstreue von
Jehovas Zeugen erbrachte diese groß angelegte Umfrage jedoch nicht. Das war auch in
Rheinland-Pfalz nicht anders. Dass es dennoch nicht zu einer Anerkennung kam, dürfte auf
politische Einflussnahme zurückzuführen sein. Ministerpräsident Kurt Beck hatte sich
entsprechend gegenüber der Presse geäußert.
„Keine Religionsgemeinschaft in Deutschland ist jemals so intensiv auf ihr gesetzestreues
Verhalten untersucht worden wie Jehovas Zeugen im Rahmen der Verfahren der Verleihung
der Körperschaftsrechte. In unserem Fall stellt die Verleihung der Körperschaftsrechte deshalb
tatsächlich ein Gütesiegel für unsere Rechtstreue dar“, freut sich Werner Rudtke, Sprecher
des Zweigkomitees, des leitenden Gremiums der Religionsgemeinschaft. Rudtke weiter:
„Ob einer solchen Prüfung wohl alle Religionsgemeinschaften standhalten könnten, die den
Körperschaftsstatus bereits innehaben?“
In Rheinland-Pfalz waren Jehovas Zeugen im Jahr 1910 – damals noch als Bibelforscher
bekannt – zuerst in Mainz aktiv. Heute sind über 10 000 Zeugen Jehovas mit den 99
Versammlungen (örtliche Gemeinden) in Rheinland-Pfalz verbunden.
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Gajus Glockentin, Telefon 06483 412877, Telefax 06483 412860, gglockentin@de.jw.org
Pressemitteilung vom 01.Juli 2011
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte gibt Jehovas Zeugen in Frankreich Recht
Straßburg, Frankreich —
Gestern hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden, dass der französische
Staat die Rechte von Jehovas Zeugen verletzt hat. Er hatte die Glaubensgemeinschaft rückwirkend
für die Zeit von 1993 bis 1996 mit einer 60-prozentigen Steuer auf alle Spenden belegt.
Insgesamt verlangte Frankreich von der Rechtskörperschaft Association Les Témoins de Jéhovah 58 Millionen Euro
— eine Summe, die deren Gesamtvermögen weit übersteigt. Noch niemals zuvor ist eine andere große
Religionsgemeinschaft in Frankreich derart überzogen besteuert worden.
Das Gericht entschied einstimmig, dass das Vorgehen der Regierung die Religionsfreiheit von Jehovas Zeugen verletzt hat,
die durch die Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten garantiert wird. Die Richter stellten fest,
dass die strittige Steuer der Glaubensgemeinschaft die „notwendigen finanziellen Mittel entzogen hat, so dass diese praktisch
nicht mehr in der Lage war, für ihre Anhänger die freie Ausübung ihrer Religion zu sichern“. Die Steuer gefährdet die Existenz
der Religionsgemeinschaft — oder zumindest „beeinträchtigt sie in höchstem Maß die interne Organisation und die Handlungsfähigkeit
der Vereinigung sowie ihre religiösen Aktivitäten“. Überdies ist das Gesetz, auf das sich die französische Steuerbehörde beruft, „unpräzise“.
Es war für die Religionsgemeinschaft „unvorhersehbar“, dass es auf sie angewendet werden würde. Vor diesem Hintergrund lässt
sich also, so das Gericht, die Verletzung der Religionsfreiheit nicht rechtfertigen.
Während des Verfahrens führten Jehovas Zeugen ins Feld, dass die diskriminierende Steuer eigens zu dem Zweck erhoben worden sei,
die über 123 000 Zeugen Jehovas in Frankreich in ihrer Religionsausübung zu behindern. Das war nur einer von vielen Schritten, mit denen
Parlamentarier aus der Anti-Sekten-Szene versucht haben, Jehovas Zeugen falsch darzustellen und zu marginalisieren. Die gestrige
Entscheidung ist eine unmissverständliche Botschaft des Europäischen Gerichtshofs an die französische Regierung: Frankreich muss
allen seinen Bürgern dauerhaft die Religionsfreiheit garantieren.
Jehovas Zeugen sind zuversichtlich, dass aufrichtige Franzosen die Verleumdungskampagne durchschauen, die von einigen wenigen
Parlamentariern angezettelt wurde. Deren Motiv ist abgrundtiefer Hass auf diejenigen, die es wagen, anders zu denken und ihre religiöse
Überzeugung ernsthaft auszuleben. Die Mitarbeiter der Religionsgemeinschaft in ihrem Zweigbüro in Louviers haben die Nachricht
über den Erfolg sehr begrüßt. „Wir waren immer davon überzeugt, die Sache richtig zu sehen. Es war rechtswidrig, dass der Staat die
Besteuerung als Waffe gegen die fünftgrößte Glaubensgemeinschaft in Frankreich einsetzte“, sagte Michel Blaser, Vorsitzender der
Religionsgemeinschaft Jehovas Zeugen in Frankreich. Blaser stellte auch fest, dass „Jehovas Zeugen beim Zahlen ihrer Steuern durch
und durch ehrlich sind. Die Spenden der Zeugen Jehovas an ihre Gemeinschaft sollten nicht anders besteuert werden als die Spenden
von Mitgliedern anderer Kirchen. Diese Entscheidung ist ein Triumph für die Menschenrechte aller Bürger in Frankreich — und hoffentlich
auch der Schlussstrich unter die Schikane, die alle in Frankreich lebenden Zeugen Jehovas bislang auszuhalten haben.“
Medienkontakt:
Wolfram Slupina (Deutschland, Liechtenstein, Luxemburg, Österreich, Schweiz),
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Pressemitteilung vom 26. April 2011
Pöbelangriff auf Jehovas Zeugen in Bulgarien
Burgas (Bulgarien) —
Am Sonntag, den 17. April 2011, um 19.30 Uhr waren Jehovas Zeugen
in der Stadt Burgas friedlich versammelt, um ihre jährliche Feier zum Gedenken an Jesu Tod
zu begehen. Etwa 20 Minuten vor Programmbeginn rottete sich vor ihrem Königreichssaal
(Kirchengebäude von Jehovas Zeugen) ein wütender Mob von etwa 60 Männern zusammen.
Einige schwenkten die Fahnen der bulgarischen Partei VMRO. Die Meute bewarf die Zeugen Jehovas,
die im Eingangsbereich des Königreichssaals standen, mit großen Steinen und stürmte dann die Eingangstür.
Die Zeugen alarmierten sofort die Polizei. Die ließ sich aber viel Zeit. Zur Zeit des Angriffs befanden sich
in dem Gebäude über 100 Menschen, darunter Betagte, Frauen und Kinder. Es gab Verletzte. Fünf der
Opfer mussten mit schweren Verletzungen im Notarztwagen ins Krankenhaus gebracht werden. Einige
erlitten eine Gehirnerschütterung.
Das ist nicht die erste friedliche gottesdienstliche Zusammenkunft von Jehovas Zeugen, die in
jüngster Zeit von Anhängern der VMRO in Bulgarien massiv gestört wurde. Überdies haben die
politischen Aktivisten wiederholt die Medien dazu missbraucht, verleumderische Lügen über die
Zeugen in Umlauf zu setzen. Trotz Strafanzeigen gegen diese politische Partei nehmen die Angriffe
kein Ende. Die internationale Gemeinschaft wird nun aufmerksam zu beobachten haben, wie die
zuständigen Instanzen der bulgarischen Regierung auf diese ungesetzlichen und kriminellen
Übergriffe reagieren.
Im vergangenen Jahr haben in Bulgarien fast 4 000 Personen die Gedenkfeiern besucht, die Jehovas
Zeugen am Todestag Jesu abhielten. Weltweit versammeln sich über 7,5 Millionen Angehörige der
Religionsgemeinschaft friedlich zu ihren Gottesdiensten.
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Hristo Nikolov (Bulgarien), Telefon +359 879 001 845
Europa (European Association of Jehovah’s Christian Witnesses), Telefon +32 2 782 0015
USA (Office of Public Information), Telefon +1 718 560 5600
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Pressemitteilung vom 29. März 2011
Jehovas Zeugen leisten weiter humanitäre Hilfe in Japan
New York — In den zwei Wochen, die seit dem verheerenden Erdbeben
und dem Tsunami in Japan vergangen sind, haben Jehovas Zeugen
unermüdlich gearbeitet, um ihren Mitgläubigen und anderen
Opfern im Katastrophengebiet zu helfen. Laut Berichten vom 25. März
2011 ist die Zahl der Todesopfer inzwischen auf über 10 000
gestiegen, und fast 17 500 weitere Me
Detailinformationen aus den verwüsteten Landstrichen helfen Jehovas Zeugen und
anderen Hilfsorganisationen, ein klareres Bild von der Lage und den
dringendsten Bedürfnissen vor Ort zu erhalten. Das Zweigbüro
von Jehovas Zeugen in Japan hält dauernden Kontakt mit den
Ortsgemeinden im Katastrophengebiet, um Näheres zu den 115
Zeugen zu erfahren, die am 15. März noch als vermisst galten.
Diese Zahl hat sich inzwischen auf 16 verringert. Zu Beginn hieß
es, dass fünf ihrer Gotteshäuser, „Königreichssäle“
genannt, zerstört worden seien. Inzwischen ist klar: Drei sind
zerstört und drei weitere schwer beschädigt oder
überflutet. Inzwischen ist auch traurige Gewissheit, dass sich
die Zahl der Todesopfer unter den Zeugen Jehovas auf vier erhöht
hat.
Eines der Hilfsteams vor Ort berichtet, dass innerhalb der ersten paar Tage
nach der Katastrophe elf Lastwagenladungen voll Hilfsgüter in
das Katastrophengebiet geschickt wurden. Obwohl sich die Betroffenen
einem Berg von Problemen gegenübersehen, halten die Zeugen
Jehovas in den vom Tsunami verwüsteten Gebieten so gut wie
möglich ihre religiöse Routine aufrecht: sowohl ihre
Gottesdienste als auch den direkten geistlichen Dienst am Menschen,
womit sie einander und andersgläubigen Nachbarn Mut zusprechen
und Trost bringen.
Die internationale humanitäre Hilfe von Jehovas Zeugen wird nach wie
vor von ihrer Weltzentrale in Brooklyn aus koordiniert. Die Mittel
dafür stellt die „leitende Körperschaft“, das
Führungsgremium der Gemeinschaft, aus dem Spendenfond zur
Förderung ihrer weltweiten Aktivitäten zur Verfügung.
In Japan leben über 218 000 Zeugen Jehovas.
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J. R. Brown (USA), Telefon +1 718 560 5600
Wolfram Slupina (Deutschland, Luxemburg, Österreich und
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Pressemitteilung vom 21. Februar 2011
Türkisches Gericht ignoriert Direktive des EGMR
Wehrdienstverweigerer zum 9. Mal in Folge zu Gefängnis verurteilt
Isparta (Türkei) — Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die
Regierung der Türkei am 7. Juli 2010 angewiesen, „alle strafrechtlichen Schritte
auszusetzen“, die sich gegen Baris Görmez richten, und über ihn etwa schon „gefällte Urteile
nicht zu vollstrecken“, bis die Große Kammer des EGMR die Entscheidung im Fall Bayatyan
./. Armenien gefällt hat, in der es um Wehrdienstverweigerung geht.
Am 26. Januar 2011 jedoch ignorierte der Militärgerichtshof von Isparta die Interims-
Direktive des EGMR und verurteilte Herrn Görmez zu weiterer Haftverbüßung im
Militärgefängnis, wo er schon seit 5. November 2007 einsitzt. Das Gericht traf die
Entscheidung nach Rücksprache mit dem Justizministerium der Türkei.
„Baris ist im Grunde in einer Endlosspirale gefangen, weil die derzeitige Rechtslage in der
Türkei keine Wehrdienstverweigerung zulässt“, stellt Ahmet Yorulmaz fest, Sprecher von
Jehovas Zeugen in der Türkei. Er fährt fort: „Sobald Baris eine Gefängnishaft hinter sich hat,
verurteilt man ihn zur nächsten, weil sein biblisch geschultes Gewissen ihm nicht erlaubt, eine
Militäruniform oder Waffen zu tragen. Die Entscheidung des Militärgerichts Isparta und des
Justizministeriums, die EGMR-Verfügung zu ignorieren, ist die traurige Bestätigung dafür,
dass diese Art Unrecht in der Türkei kein Ende nimmt.“
Baris Görmez ist 33 Jahre alt, türkischer Staatsbürger und ehemaliger Basketball-Profi. Er hat
immer wieder betont, dass er zur Ableistung eines alternativen Zivildienstes bereit wäre,
wenn es in der Türkei so etwas gäbe. Seit über drei Jahren sitzt er nun bereits in Haft, doch an
seiner Entschlossenheit hat sich nichts geändert: Aufgrund seiner biblisch fundierten
Überzeugung kann er sich nicht für den Krieg ausbilden lassen — obwohl er dafür schon eine
Menge Schwierigkeiten bekommen hat. Noch ehe er überhaupt im Gefängnis angekommen
war, hat die Militärpolizei ihn brutal misshandelt: Er sollte seine religiöse Überzeugung
aufgeben und Waffendienst leisten. Man hat ihn verprügelt und getreten und buchstäblich auf
ihm herumgetrampelt, während seine Fußsohlen mit einem Knüppel traktiert wurden. Schon
seine Körpergröße von über 2 Metern macht das Gefängnisleben für ihn zur Herausforderung.
Zum Schlafen muss er entweder zwei Betten zusammenschieben oder sich Nacht für Nacht in
einer unbequemen Position zusammenkrümmen.
Am 17. März 2008 wurde zugunsten von Herrn Görmez und drei weiteren türkischen Zeugen
Jehovas, die den Wehrdienst verweigern, eine Beschwerde beim EGMR eingereicht.
Medienkontakt:
Ahmet Yorulmaz (Türkei), +90 0535 7426314
Belgien, The European Association of Jehovah’s Christian Witnesses, Telefon +32 2 782 0015
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Pressemitteilung vom 17. Dezember 2010
EGMR verteidigt Religionsfreiheit
Gerichtlich bestätigt: Das Moskauer Verbot von Jehovas Zeugen ist illegal
Strasbourg (Frankreich) — Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hatte am
10. Juni 2010 im Fall Jehovas Zeugen in Moskau ./. Russland ein Urteil zum Schutz der
Religionsfreiheit in Russland gefällt. Daraufhin beantragte Russland am 9. September 2010
die Verweisung des Falls an die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs. Am 13. Dezember 2010
gab ein Ausschuss der Großen Kammer bekannt, dass dieser Antrag abgewiesen wurde. Das ursprüngliche
Urteil des EGMR zum Schutz der Religionsfreiheit ist damit rechtskräftig.
Dieses Urteil setzt den Schlussstrich unter ein Verfahren, das über 15 Jahre hinweg verschiedene
Gerichte beschäftigt hat. Im Laufe der 1990er-Jahre hatte man vier Strafverfahren gegen Jehovas
Zeugen angestrengt. Sie wurden aber durchweg abgewiesen, weil die Zeugen Jehovas nichts Ungesetzliches
getan hatten. Danach strengte man eine Zivilklage vor dem Bezirksgericht Golowinski an mit dem Ziel,
die Moskauer Gemeinde von Jehovas Zeugen aufzulösen. Im Jahr 2001 wurde auch dieser Fall abgewiesen.
Als der Kläger in Berufung ging, ordnete das Berufungsgericht jedoch die Wiederaufnahme des Verfahrens
an, und drei Jahre später erkannte das Bezirksgericht Golowinski auf ein Verbot der Tätigkeit der
Religionsgemeinschaft in Moskau. Jehovas Zeugen legten nun ihrerseits beim EGMR Berufung ein. Mit
seinem Urteil vom 10. Juni erklärte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte einstimmig, dass
die Rechte der Gemeinschaft von 10.000 Gläubigen in Moskau grob verletzt wurden. Das Gericht verfügte,
dass sowohl allgemeine als auch spezifische Maßnahmen zu ergreifen seien, um „die Auswirkungen“ des Verbots,
„so weit dies möglich ist, wieder auszugleichen“.
Vasily Kalin, Vorsitzender des Verwaltungszentrums von Jehovas Zeugen in Russland, sagte dazu:
„Der Ausdruck ‚allgemeine … Maßnahmen‘ zeigt an, was der Gerichtshof erwartet: Dass Russland mehr tun wird,
als nur Schadenersatz zu zahlen und den Rechtsstatus der Religionsgemeinschaft wiederherzustellen.“ Er fügte
hinzu: „Der russische Justizminister unterstrich erst vor Kurzem Russlands Verpflichtung, die rechtswirksamen
Urteile des Europäischen Gerichtshofs umzusetzen. Wir hoffen, dass man unseren Glaubensbrüdern in Moskau und
in ganz Russland jetzt ermöglicht, ihren Glauben friedlich zu praktizieren.“
Medienkontakt:
Grigory Martynov (Russland), Telefon +7-812-702-26 91
European Association of Jehovah’s Christian Witnesses (Belgien), Telefon + 32 2 782 0015
Wolfram Slupina (Deutschland), Telefon 06483 413110, Telefax 06483 413100, PID@de.jw.org
Pressemitteilung vom 24. August 2010
Eingeschlossener Minenarbeiter in Chile, dankt Jehova
Medienbericht:

Samuel Avalos einer der 33 eingeschlossene Bergarbeiter in Chile
photo received by Reuters on August 24, 2010
Pressemitteilung vom 16. Juni 2010
EGMR entscheidet zugunsten der Moskauer Gemeinschaft von Jehovas Zeugen
STRASSBURG — Am Donnerstag, den 10. Juni 2010, verkündete der Europäische Gerichtshof
für Menschenrechte (EGMR) ein weiteres Urteil zum Schutz der Religionsfreiheit in Russland.
Die sieben Richter erklärten die Auflösung der Gemeinschaft von Jehovas Zeugen in Moskau und
das Verbot ihrer Tätigkeit einstimmig für rechtswidrig, weil damit die fundamentalen
Menschenrechte auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit verletzt worden seien.
Die Richter wiesen alle Beschuldigungen der staatlichen Seite ab und betonten, die heutige
Entscheidung sei verbindlich und Russland müsse nun Schritte unternehmen, „der vom Gericht
festgestellten Rechtsverletzung ein Ende zu machen und für deren Folgen so weit wie möglich
Wiedergutmachung zu leisten“.
Das Moskauer Verbot wurde mit Werturteilen über Glaubensansichten begründet und benutzt, um
eine Welle von Schikanen zu rechtfertigen. Das erklärte Ziel war, das Verbot auf ganz Russland
auszudehnen. Jehovas Zeugen sehen sich gegenwärtig einer Häufung von Übergriffen und
ungerechter Behandlung durch Behörden und Einzelpersonen gegenüber: Es kommt zu
Brandanschlägen auf ihre Versammlungsstätten, zu Gewaltanwendung, zu Verhaftungen und
rechtswidrigen Durchsuchungen; man beschlagnahmt ihre Literatur und verwehrt ihnen,
Räumlichkeiten für ihre Gottesdienste zu mieten oder eigene zu bauen. Dieses Urteil des EGMR
fordert Russland nun auf, die Religionsfreiheit zu schützen und die Auflösung der
Rechtskörperschaft von Jehovas Zeugen in Moskau rückgängig zu machen.
Ein Grund für die Beschwerde beim EGMR war, dass sich das Verfahren um die Auflösung
übermäßig in die Länge gezogen hat. Am 20. Juni 1996 leitete eine Staatsanwaltschaft in Moskau
das erste von vier Ermittlungsverfahren gegen Jehovas Zeugen ein. Knapp zwei Jahre später, am
13. April 1998, wurde das letzte dieser Verfahren eingestellt, weil kein Anlass zur Erhebung einer
Anklage bestand. Doch nur eine Woche später wurde von der Staatsanwaltschaft des
Verwaltungsbezirks Nord ein Zivilprozess gegen Jehovas Zeugen angestrengt. Nachdem ein
Gutachten erstellt worden war, wies das Gericht am 23. Februar 2001 die Klage mit der
Begründung ab, dass die Anschuldigungen haltlos seien. In der Folge wurden dann die
Glaubensansichten von Jehovas Zeugen zum Gegenstand des Wiederaufnahmeverfahrens und
nicht mehr ihre Tätigkeit. Obwohl die Anschuldigungen nicht durch Fakten gestützt werden
konnten, entschied das Gericht am 26. März 2004, die Rechtskörperschaft von Jehovas Zeugen in
Moskau aufzulösen und ihre Tätigkeit zu verbieten.
Iwan Tschaikowski, der Vorsitzende der aufgelösten Moskauer Gemeinschaft von Jehovas
Zeugen, kommentiert die Wichtigkeit der heutigen Entscheidung: „Dieses Urteil ist ein Sieg der
Vernunft über religiöse Intoleranz. Es ist zu hoffen, dass die Behörden nun unverzüglich unsere
Rechte wiederherstellen und die staatlich unterstützte landesweite Welle von Schikanen gegen
Jehovas Zeugen beenden.“
Medienkontakt:
Grigory Martynov (Russland), Telefon +7-812-702-26 91
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Aktuelles vom 06.05.2010
24-Jähriger vorläufig festgenommen!
Medienbericht:

Ein Beitrag der LVZ online
Pressemitteilung vom 20. April 2010
Erinnerung an den Kriegsdienstverweigerer Wilhelm Kusserow

Wilhelm Kusserow - Am 27. April 1940 wurde der 25-jährige Wilhelm Kusserow in Münster hingerichtet.
Er weigerte sich als Soldat für Hitler in den Krieg zu ziehen und damit das Gebot
„Du sollst nicht töten“ zu brechen. Im Herbst 1939 befolgte Wilhelm Kusserow zwar den
Einberufungsbefehl, lehnte jedoch die Waffenausbildung und jeden weiteren Dienst in der
Wehrmacht ab.
Am 2. April 1940 verurteilte ein Kriegsgericht den
gelernten Graveur deshalb wegen
Wehrdienstverweigerung zum Tod. Vollzogen wurde die Hinrichtung knapp vier Wochen später,
am 27. April 1940. Morgens um 7.10 Uhr. Er wurde auf freiem Feld hinter dem damaligen
Standortlazarett in Münster durch ein Exekutionskommando erschossen.
„Wir müssen Gott dem Herrscher mehr gehorchen als den Menschen“ steht auf der Gedenkstele
am Ort des Geschehens hinter der heutigen Hautklinik an der Von-Esmarch-Straße.
Die von der Stadt Münster, der Universität und der Universitätsklinik gestiftete Stele
erinnert dort seit 2002 an den mutigen Zeugen Jehovas.
Am 28. März 1942 wurde Wilhelms Bruder Wolfgang aus dem gleichen Grund in Berlin
exekutiert. Die noch lebenden Glieder der Familie Kusserow kamen ins Gefängnis,
Konzentrationslager oder ins NS-Erziehungsheim. Die Haftzeiten von Eltern und Kindern
während der nationalsozialistischen Diktatur summieren sich auf über 48 Jahre.
Im damaligen Hitler-Deutschland gab es ca. 25 000 Zeugen Jehovas. Weil sie sich
kompromisslos weigerten, christliche Grundsätze aufzugeben und sich von den
Nationalsozialisten gleichschalten zu lassen, wurden sie verboten und brutal verfolgt. 8 800
deutsche sowie 2 500 „nicht“-deutsche Glaubensangehörige der Religionsgemeinschaft
sperrte man in Gefängnisse und Konzentrationslager. Etwa 1 500 von ihnen fanden den Tod.
Circa 300 Zeugen Jehovas wurden wie Wilhelm Kusserow als Kriegsdienstverweigerer
hingerichtet.
Medienkontakt:
Wolfram Slupina (Deutschland), Telefon 06483 413110, Telefax 06483 413100
Aktuelles vom 20.04.2010
Attentäter, der in den Königreichssaal von Bielefeld eindrang verurteilt!
Elf Jahre Haft für Überfall auf Zeugen Jehovas am 20. April 2010 13:57 Uhr
BIELEFELD - Das Landgericht Bielefeld hat einen Rentner wegen des Überfalls mit einer Maschinenpistole
auf die Zeugen Jehovas zu elf Jahren Haft verurteilt. Das Gericht sprach den 83 Jahre alten Rentner, Horst A.,
am Dienstag des 39-fachen Mordversuchs schuldig. Genau 39 Patronen waren in den Magazinen.
Bei dem Überfall auf insgesamt 81 Menschen im Juli 2009 in Bielefeld hatte sich aus ungeklärter Ursache
kein Schuss gelöst. Die Anklage hatte zwölf Jahre Haft gefordert. Der Mann habe nie verwunden, dass sich
seine Tochter vor Jahren den Zeugen Jehovas angeschlossen habe, sagte die Richterin Jutta Albert in der
fast einstündigen Urteilsbegründung. Der Mann bestritt bis zuletzt jede Mordabsicht. Sein Anwalt kündigte
Revision an. (Az.: 10KS 46Js 284/09-27/09).
Das Schwurgericht sah es als erwiesen an, dass sich der Rentner aus Hass auf die Zeugen Jehovas illegal
die Waffe besorgt und den Überfall von langer Hand geplant habe. Er habe sich maskiert und mit der Waffe
auf Menschen gezielt. Damit habe er für die 81 anwesenden Zeugen Jehovas „einen Alptraum zur Realität“
gemacht, sagte die Richterin.
Beitrag des WDR
Pressemitteilung vom 2. März 2010
Jehovas Zeugen wenden sich an ihre Mitbürger
RUSSLAND — Von der Tschuktschenhalbinsel im Osten bis nach Kaliningrad im Westen
hat in ganz Russland vom 26. bis 28. Februar 2010 eine besondere Aktion stattgefunden. An
diesen drei Tagen boten Zehntausende Zeugen Jehovas in Russland ihren Mitbürgern ein
Faltblatt an mit dem Titel „Wiederholt sich die Geschichte? Eine Frage an die Bürger
Russlands“. Zwölf Millionen Exemplare sollen verteilt worden sein.

Warum haben sich Jehovas Zeugen entschlossen, diese Frage aufzuwerfen? Der Vorsitzende
des Verwaltungszentrums von Jehovas Zeugen in Russland, Wassilij Kalin, sagte dazu: „Vor
60 Jahren brach eine beispiellose Welle der Verfolgung und Unterdrückung über Jehovas
Zeugen in der Sowjetunion herein. In letzter Zeit werden sie von einer neuen Welle erfasst,
einer systematischen Hetzkampagne gegen Jehovas Zeugen. Diesmal wird versucht, unsere
Literatur und Tätigkeit als extremistisch einzustufen. Religiöse Zusammenkünfte werden
gestürmt, Gläubige werden rechtswidrig festgenommen, verhört und durchsucht. Persönlicher
Besitz wird konfisziert. Wegen des Ernstes der Lage halten wir, Jehovas Zeugen in Russland,
es für nötig, unsere Mitbürger, auch Regierungsvertreter, mit zutreffenden Informationen über
uns zu versorgen und über Fälle religiöser Intoleranz zu informieren.“
International wird Besorgnis über die wachsende religiöse Intoleranz in Russland geäußert,
obwohl die russische Verfassung das Grundrecht der Religionsfreiheit garantiert. Am
20. Januar 2010 wurde an die höchsten russischen Regierungsstellen ein von 40
Bürgerrechtlern aus Russland und anderen Ländern Osteuropas unterzeichnetes Gesuch
gesandt. Darin ergeht der Aufruf, den Schikanen und der Unterdrückung von Jehovas Zeugen
Einhalt zu gebieten.
Auf der letzten Seite des Faltblatts heißt es: „Die Taktik der Unterstellungen und
Verleumdungen muss Sie nicht beeinflussen. Wir hoffen, Sie lassen sich von den leeren
Behauptungen nicht hinters Licht führen, sondern gehen der Sache auf den Grund.“
Das Faltblatt ist im Internet auf Englisch und Russisch zu lesen (www.jw-media.org).
Medienkontakt:
Jaroslaw Siwulzkij (Russland), Telefon +7-911-087-80-09
J. R. Brown (USA), Telefon +1 (718) 560-5600
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Aktuelles vom 02.02.2010
Attentäter, der in den Königreichssaal von Bielefeld eindrang vor Gericht!
Medienbericht:

Ein Beitrag des WDR
Pressemitteilung vom 20.Januar 2010
Hilfsmaßnahmen der Zeugen für Erdbebenopfer in Haiti voll im Gange
NEW YORK — Zeugen Jehovas vor Ort und aus anderen Ländern unterstützen tatkräftig die Hilfsmaßnahmen für die
Opfer des schweren Erdbebens, das Haiti am Abend des 12. Januar 2010 heimsuchte.
In Zusammenarbeit mit örtlichen Behörden und anderen Hilfsorganisationen haben die Zeugen ermittelt, was ihre
Glaubensbrüder und andere Hilfsbedürftige in Haiti sofort benötigen, und entsprechende Hilfsmaßnahmen in die
Wege geleitet. Das Zweigbüro der Zeugen Jehovas in der Dominikanischen Republik brachte unverzüglich 6 Tonnen
Lebensmittel und Medikamente zum Zweigbüro nach Haiti. Diese Hilfslieferungen sind am Morgen nach der Katastrophe
dort eingetroffen. Zeugen im haitianischen Zweigbüro haben 700 Beutel mit Grundnahrungsmitteln zusammengestellt.
Diese 10-kg-Beutel mit insgesamt 2 800 Mahlzeiten wurden zu Königreichssälen gebracht, in denen Verteilerstellen
eingerichtet wurden. Von der ersten Lieferung wurden 4 700 Menschen mit 3-Tage-Rationen versorgt. Danach folgten
täglich zwei Lieferungen von Hilfsgütern, darunter Kartons mit Kleidung.
Außerdem schickte man aus der Dominikanischen Republik Ärzte, die Zeugen Jehovas sind, nach Haiti, um dringend
benötigte Hilfe zu leisten. Ein Kongresssaal blieb unbeschädigt und dient jetzt vorübergehend als Klinik und
medizinisches Zentrum für Verletzte. Drei Königreichssäle in dem betroffenen Gebiet werden ähnlich genutzt.
Dort leisten haitianische Ärzte, die Zeugen Jehovas sind, medizinische Hilfe. In diesen Behelfseinrichtungen ist
man bemüht, den Zustand von Verletzten zu stabilisieren. Wenn jedoch bei Personen in kritischem Zustand weitere
Maßnahmen, spezielle Geräte und/oder eine Behandlung erforderlich sind, die über die Möglichkeiten der Zeugen
hinausgehen, werden die Patienten in nahe gelegene Krankenhäuser gebracht. Zwölf Zeugen kamen nach Jimaní in die
Dominikanische Republik, unweit der Grenze. Gegenwärtig werden schwer verletzte Zeugen über die Grenze nach
Barahona in ein etwa 80 Kilometer von der Grenze entferntes dominikanisches Krankenhaus gebracht. Die Mithilfe
der Zeugen bei der medizinischen Versorgung erweist sich als sehr wertvoll, denn mehrere Krankenhäuser in Haiti
sind zerstört und die intakten sind überlastet. Zwei Teams der Zeugen mit Ärzten aus Deutschland, Frankreich, der
Schweiz und den Vereinigten Staaten waren sofort bereit, nach Haiti zu reisen, um die Hilfsmaßnahmen der Zweigbüros
von Haiti und der Dominikanischen Republik ab dem 19. Januar zu unterstützen.
In dem betroffenen Gebiet leben schätzungsweise 10 000 Zeugen Jehovas. Nach letzten Berichten des haitianischen
Zweigbüros sind leider 103 Todesopfer zu beklagen und es ist damit zu rechnen, dass diese Zahl noch steigt.
Die Zeugen koordinieren die internationalen Hilfsmaßnahmen weiterhin von ihrer Weltzentrale in Brooklyn aus.
Die leitende Körperschaft der Zeugen Jehovas bestreitet die Ausgaben mit Spenden der Zeugen für ihr weltweites
Werk.
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Vereinigte Staaten: J. R. Brown, Telefon +1 (718) 560-5600
Wolfram Slupina (Deutschland), Telefon 06483 413110, Telefax 06483 413100, PID@de.jw.org
Pressemitteilung vom 04.Januar 2010
Von Haus zu Haus und auf der Straße
Jehovas Zeugen waren 2009 eifrig tätig.
Den Mitgliedern der 10 Gemeinden hier in Bochum war und ist es ein Bedürfnis,
ihren Nachbarn die Hoffnung auf eine sichere Zukunft aus der Bibel zu vermitteln.
Dies tun sie, indem sie nach biblischem Muster Hausbesuche durchführen.
Seit einiger Zeit sind sie auch regelmäßig mit einem Informationsstand am Gerther Markt zu sehen.
Viele Mitbürger nutzten diese neue Möglichkeit, um direkt Antworten aus der Bibel zu den Problemen,
die sie persönlich bewegen, zu erhalten.
Letztes Jahr haben sich weltweit über 7,3 Millionen Zeugen Jehovas (3,2 % mehr als im Vorjahr) über 1,5
Milliarden Stunden daran beteiligt, anderen die Bibel näherzubringen. In Deutschland waren Jehovas Zeugen
über 26 Millionen Stunden missionarisch tätig und führten mehr als 74 700 Bibelkurse durch, um ihren Mitmenschen
zu helfen. Über 3 400 neue Gläubige ließen sich taufen (weltweit über 276 200). An ihrem höchsten Feiertag
wurden beim jährlichen Abendmahl des Herrn über 269 300 Besucher gezählt (weltweit rund 18,1 Millionen).
Wie Jesus seinen Nachfolgern auftrug, möchten sich Jehovas Zeugen durch ihre Tätigkeit in der heutigen Zeit,
die allgemein nur düstere Aussichten zu bieten hat, als „Licht“ erweisen (Matthäusevangelium 5, 14-16, Neues Leben).
Sie spüren, dass immer mehr Menschen Trost und Hoffnung brauchen. Darum werden sie auch 2010 ihre Tätigkeit
fortsetzen.
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Wolfram Slupina (Deutschland), Telefon 06483 413110, Telefax 06483 413100, PID@de.jw.org
Pressemitteilung vom 31. Dezember 2009
Ärger im Landtag um Zeugen Jehovas
Link >>
(Pressemeldung des SWR) Stuttgart
Ein Vertreter der Zeugen Jehovas soll bei der Gedenkfeier des Landtags für die Opfer des Nationalsozialismus
am 27. Januar ein Grußwort sprechen. Eine Einladung, die die Parteien im Landtag als nicht glücklich empfinden.
Pressemitteilung vom 23. Dezember 2009
Wie und auf wen wirkt sich das Urteil des Obersten Gerichtshofs Russlands aus?
TAGANROG (Russland) — „Ich bin schon seit vier Jahrzehnten eine Zeugin Jehovas und gehöre seit vielen
Jahren zur Versammlung in Taganrog. Ich habe meine Kinder in dieser Gemeinschaft großgezogen. Wie kann
der Oberste Gerichtshof meines Landes mir auf einmal verbieten, hier meine Religion auszuüben?“
Jewdokija Gluschenko (69) ist fassungslos angesichts des Urteils, das der Oberste Gerichtshof der
Russischen Föderation am 8. Dezember dieses Jahres gefällt hat. Jewdokijas Freunde und Freundinnen,
die ebenfalls zu dieser Versammlung gehören, machen sich Sorgen um ihre Sicherheit und um die ihrer
Familien. Sie bedauern, dass der Oberste Gerichtshof ihr Recht, eigene Glaubensansichten zu vertreten,
nicht respektiert und sogar 34 bibelerklärende Publikationen von Jehovas Zeugen als „extremistisch“
eingestuft hat. Darunter ist auch das Buch Was lehrt die Bibel wirklich?, das Jehovas Zeugen gern bei
ihrer öffentlichen Predigttätigkeit verwenden, um Glaubensfragen zu beantworten. Dieses Buch ist seit
2005 weltweit für jedermann erhältlich (auch in Russland), wird aber seit Kurzem von russischen Gerichten
als angeblich „extremistisch“ angesehen.
Nicht nur die Angehörigen der Versammlung Taganrog sind besorgt. Auch viele neutrale Beobachter äußern
ihre Bedenken. Ludmilla Alexejewa, Vorsitzende der „Moskauer Helsinki-Gruppe“, erklärte: „Die Anhänger
aller Religionen halten ihren Glauben für den einzig wahren, und dieses Recht darf die Gesellschaft auch
keiner religiösen Gruppe absprechen, solange diese sich an die Gesetze hält. Andernfalls fallen wir zurück
in die religiöse Intoleranz der Sowjetzeit oder gar des Mittelalters.“ Frau Alexejewa ist der Meinung,
Jehovas Zeugen sollten den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anrufen, und hofft, das Urteil
des russischen Gerichts werde eines Tages revidiert. „Momentan jedenfalls bedaure ich, sagen zu müssen,
dass Russland in den Augen von ganz Europa wie ein unzivilisiertes, mittelalterliches Land dasteht, in
dem Intoleranz gegenüber religiösen Minderheiten herrscht.“
Was der Versammlung in Taganrog widerfahren ist, droht sich in Gorno-Altaisk zu wiederholen. In dieser
Stadt hat ein unteres Gericht gegen die dortige Versammlung entschieden und 18 religiöse Schriften der
Zeugen Jehovas als „extremistisch“ eingestuft. Ein Berufungstermin vor dem Obersten Gericht der Republik
Altai war für den 23. Dezember 2009 angesetzt. Doch am 17. Dezember hat das Gericht den Fall an das
Stadtgericht von Gorno-Altaisk zurückverwiesen. Bisher steht kein neuer Verhandlungstermin fest.
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Pressemitteilung vom 9. Dezember 2009
Oberstes russisches Gericht entscheidet gegen Jehovas Zeugen und gegen Religionsfreiheit
MOSKAU — Am 8. Dezember 2009 befasste sich das Oberste Gericht der Russischen Föderation mit der Berufung
einer örtlichen Versammlung von Jehovas Zeugen und bestätigte die Vorinstanz, die 34 verschiedene
erzieherische religiöse Schriften als „extremistisch“ einstufte. Das Oberste Gericht lehnte jetzt
die Revision der Versammlung ab. Dieser Versammlung droht nun die „Auflösung“.
Arli Tschimirow, der Anwalt, der die Interessen von Jehovas Zeugen vertritt, verurteilte die Entscheidung:
„Die heutige Entscheidung des Obersten Gerichts ist eine Fehlanwendung des Gesetzes zur Bekämpfung
extremistischer Aktivitäten und ist ein Urteil gegen die Religionsfreiheit von Jehovas Zeugen, die
ihre bibelerklärenden Publikationen international verbreiten. Jehovas Zeugen werden sich in dieser
Angelegenheit an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wenden, um die Religionsfreiheit
in Russland zu schützen. Dazu gehört auch das Recht, im Dienst für Gott religiöse Literatur der
eigenen Wahl zu verwenden und seine Glaubensansichten friedlich weiterzugeben.Inzwischen werden aufgrund
dieses Urteils, so fürchte ich, Intoleranz und Hass dem einzelnen Zeugen Jehovas gegenüber Vorschub geleistet.“
Mitglieder der Versammlung der Zeugen Jehovas in Taganrog (Region Rostow), um die sich der Fall dreht,
sowie Zeugen Jehovas in ganz Russland und im Ausland sind ebenfalls sehr besorgt, dass dieses Gerichtsurteil
eine Welle religiöser Unduldsamkeit auslösen wird, die sogar noch größer und schlimmer ist als die
negativen Einstellungen und Aktionen, die das regionale Gerichtsurteil bereits angeheizt hat. Es sind
bisher sieben weitere Fälle gegen Versammlungen von Jehovas Zeugen anhängig, bei denen es um den
gleichen „Extremismus“-Vorwurf geht wie gegen die Versammlung in Taganrog.
Der Vorsitzende des Verwaltungszentrums von Jehovas Zeugen in Russland, Wassilij Kalin, sagte dazu:
„Ich befürchte sehr, dass diese Entscheidung einen neuen Zeitabschnitt der Unterdrückung von Jehovas
Zeugen einleitet, deren Recht, sich friedlich zu versammeln, Zugang zu religiöser Literatur zu haben
und ihre christliche Hoffnung aus den Evangelien anderen mitzuteilen, immer mehr eingeschränkt wird.“
W. Kalin kann aus eigener Erfahrung sprechen. „Als ich jung war, schickte man mich nach Sibirien, weil
ich Zeuge Jehovas war und weil meine Eltern den Wachtturm lasen, die gleiche Zeitschrift, die in diesem
Verfahren ungerechtfertigterweise als extremistisch bezeichnet wurde.“
Der Wachtturm wird seit 130 Jahren herausgegeben; er ist in 170 Sprachen erhältlich, und monatlich
werden etwa 37 Millionen Exemplare weltweit verbreitet. Jehovas Zeugen üben ihren Glauben in Russland
seit über 100 Jahren aus.
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Pressemitteilung vom 26. Oktober 2009
Literaturlieferungen in Russland festgehalten – Einzelfälle oder neue Direktive?
ST. PETERSBURG (Russland). Eine Lieferung religiöser Schriften an das Verwaltungszentrum von
Jehovas Zeugen in Russland wurde an der finnisch-russischen Grenze in Wyborg (Gebiet Leningrad)
festgehalten. Die bislang problemlose Abwicklung der Einfuhr wurde jedoch gestoppt, wobei der
Zollbeamte auf eine neue Verfügung hinwies, wonach für diese Lieferung eine spezielle Abteilung
zuständig sei.
Die Literatur wurde am 5. Oktober 2009 zunächst zurückgehalten. Nach drei Tagen Wartezeit trafen
dann Sonderbeauftragte des Zolls ein und beaufsichtigten ohne Voranmeldung eine ungewöhnlich
gründliche Überprüfung jedes Artikels in jedem Karton der 31 Paletten umfassenden Literaturladung.
Die Sonderbeauftragten – Gontscharenko, Nikolajew und Grudakow – erhielten Zugang zu den Zollanlagen
mithilfe eines Mitarbeiterausweises des Amtes für besonders gefährliche Schmuggelware, Zollgrenzbezirk
Nordwest. Es wurde keine Auskunft darüber gegeben, wonach die Sonderbeauftragten suchen, wie lange die
Überprüfung dauern sollte und wann die Ladung freigegeben werden würde. Am 19. Oktober erhielten Jehovas
Zeugen vom Zoll eine allgemein formulierte Erklärung des Wortlauts: „Die Literatur könne Schriftmaterial
enthalten, das darauf angelegt ist, religiöse Zwietracht zu stiften.“ Für die Freigabe der Literatur wurden
behördliche Dokumente gefordert, die bestätigen, „dass für die deklarierten Güter keine Beschränkungen der
Einfuhr in das Zollgebiet vorliegen“.
Wenige Tage zuvor wurde ein Lkw der deutschen Firma Globalsped GmbH an der russischen Grenze bei Brjansk
auf dem Weg durch Russland nach Kirgisistan festgehalten. Außer anderen Gütern für die unterschiedlichsten
Empfänger hatte das Fahrzeug religiöse Schriften von Jehovas Zeugen in kirgisischer Sprache geladen. Nachdem
die Ladung vom russischen Zoll insgesamt 14 Tage festgehalten worden war, wurde sie schließlich ohne jede
Begründung am 13. Oktober freigegeben. Der Fahrer erklärte, ihm sei gesagt worden, die Literatur von Jehovas
Zeugen sei in Russland verboten.
Solche beispiellosen Aktionen scheinen die Reaktion auf ein die Literatur von Jehovas Zeugen ablehnendes
Urteil des Bezirksgerichts von Rostow zu sein. Gegen dieses Urteil wurde Berufung beim Obersten Gerichtshof
der Russischen Föderation eingelegt. Da das Urteil somit noch nicht rechtskräftig ist, erfolgte das
Festhalten der Literatur grundlos und damit rechtswidrig.
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Jaroslaw Siwulzkij (Russland), Telefon +7-911-087-80-09
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Pressemitteilung vom 12. Oktober 2009
Massive Störung bei Gottesdienst in St. Petersburg
ST. PETERSBURG (Russland). Unmittelbar nach der Beendigung einer religiösen Zusammenkunft in einem Königreichssaal
der Zeugen Jehovas in dem St. Petersburger Vorort Strelna, betraten Beamte das kirchliche Gebäude und hinderten die
68 Anwesenden daran, den Saal zu verlassen. Man sagte ihnen, sie würden festgehalten, weil ihre Aktivitäten als
„extremistisch“ eingestuft worden seien und damit ungesetzlich sind.
Am 30. September 2009 kam Sergej Wladimirowitsch Butenko, stellvertretender Bezirksstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft
von Petrodworez (St. Petersburg), um 20.45 Uhr auf das Gelände des Königreichssaals, schloss das Tor und befahl
denjenigen, die den Saal verließen, wieder hineinzugehen. Er begründete sein Vorgehen mit Informationen, wonach die Aktivitäten in dem Saal extremistischer Natur seien, und er gemäß Artikel 6, 21.1, und 22 des Gesetzes über die Aufgaben der Staatsanwaltschaft zu diesem Vorgehen ermächtigt sei. Kurz darauf kamen weitere Beamte und beteiligten sich an der Maßnahme.
Alle Anwesenden mussten ihre Personalien und ihren Arbeitsplatz angeben. Sie mussten auch schriftlich erklären,
was sie bei den religiösen Zusammenkünften der Zeugen Jehovas tun, warum sie anwesend sind und wie oft sie
zusammenkommen. Manche wurden auch gefragt, auf welchem Weg sie ihre biblische Literatur erhalten.
Als die Beamten fragten, welche Gründe es den Anwesenden erlaubten, Gottesdienste abzuhalten, erwiderten
die festgehaltenen Zeugen, dies geschähe auf der Grundlage des Gesetzes der Russischen Föderation über Gewissensfreiheit
und religiöse Gemeinschaften. Den Beamten wurden Unterlagen ausgehändigt, die das Recht belegten, den Königreichssaal
als kirchliches Gebäude benutzen zu dürfen.
Viele der Festgehaltenen ließ man gegen Mitternacht gehen; andere erst gegen 1.30 Uhr in der Nacht.
Für das Vorgehen war weder ein Durchsuchungsbefehl ausgestellt worden noch wurde eine schriftliche Erklärung
für den stundenlangen Freiheitsentzug der Gottesdienstbesucher vorgelegt.
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Pressemitteilung vom 08. September 2009
Vor 70 Jahren: Hinrichtung des ersten Kriegsdienstverweigerers im Zweiten Weltkrieg
Am 15. September 1939, nur zwei Wochen nach Ausbruch des Zweiten Weltkriegs, wird der damals 29-jährige August
Dickmann aus Dinslaken auf Befehl Heinrich Himmlers öffentlich hingerichtet. Als Zeuge Jehovas hat er es aus
Gewissensgründen abgelehnt, den ihm zugestellten Wehrpass zu unterschreiben und als Soldat zu dienen. Er wird
ohne vorherige Gerichtsverhandlung vor den Augen sämtlicher Häftlinge des KZ Sachsenhausen, zu denen auch sein
Bruder Heinrich gehört, von einem Exekutionskommando der SS erschossen. August Dickmann ist der erste
Kriegsdienstverweigerer, der sein Leben im Zweiten Weltkrieg verliert.
Dickmann befand sich wegen seiner Religionszugehörigkeit schon seit Oktober 1937 im KZ Sachsenhausen. Da
alle Zeugen Jehovas, damals wie heute, den Wehrdienst konsequent verweigern, will die NS-Führung mit seiner
Hinrichtung bewusst ein Exempel statuieren. Ziel ist die übrigen seiner in Sachsenhausen inhaftierten
Glaubensbrüder einzuschüchtern, dass sie ihre kriegsneutrale Haltung aufgeben. Dieses Vorhaben scheitert
kläglich – keiner der etwa 600 anwesenden Zeugen Jehovas ist anschließend zum Kriegsdienst bereit.
Im Gegenteil, zwei von ihnen, die zuvor schon ein Schriftstück unterzeichnet hatten, wodurch sie ihrem
Glauben abschworen, treten vor und bitten um Annullierung ihrer Erklärung.
Da sich die ca. 25 000 Zeugen Jehovas, die es im Hitler-Deutschland gab, kompromisslos weigern, christliche
Grundsätze aufzugeben und sich von den Nationalsozialisten gleichschalten zu lassen, werden sie verboten
und brutal verfolgt. 8 800 deutsche sowie 2 500 „nicht“-deutsche Glaubensangehörige der Religionsgemeinschaft
sperrt man in Gefängnisse und Konzentrationslager. Etwa 1 500 von ihnen finden dort den Tod, u. a. 300
Männer, die wie August Dickmann als Kriegsdienstverweigerer hingerichtet werden.
Im Rahmen einer Ausstellung unter dem Motto „Erinnern für die Zukunft“, die vom 7. bis 24. September 2009
im Rathaus Senden zu sehen ist, wird am 15. September 2009, ab 19.00 Uhr in einer Sonderveranstaltung in
der Steverhalle speziell an August Dickmanns mutige Standhaftigkeit aus christlicher Überzeugung erinnert.
Am Programm beteiligt sind u. a. der Historiker Dr. Hans Hesse und der heute 98-jährige Richard Rudolf,
der als Zeit- und Augenzeuge der Hinrichtung interviewt wird.
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August Dickmann vor seiner Verhaftung (Foto: JZ)
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Pressemitteilung vom 29. Mai 2009
Usbekistan: Einer der vier inhaftierten Zeugen Jehovas wieder frei
SAMARKAND (Usbekistan) — Am 14. Mai 2009 kam Irfon Chamidow, Zeuge Jehovas und Vater von
zwei Söhnen, nach zweijähriger Haftstrafe wegen Verbreitung seiner Glaubensansichten wieder
auf freien Fuß. Er musste sich am nächsten Tag um 9 Uhr morgens bei der Polizei melden und
wurde am selben Tag nach Tadschikistan ausgewiesen; Chamidow hat die tadschikische Staatsbürgerschaft.
Er konnte dort einen Abend mit seiner Familie verbringen und sah dabei zum allerersten Mal
seinen zwei Jahre alten Sohn.
Artikel 31 der usbekischen Verfassung garantiert Religionsfreiheit und Artikel 29 die ungehinderte
öffentliche Verbreitung von Glaubensinhalten. Dennoch bekam Chamidow zwei Jahre Gefängnis,
und einer Berufung wurde nicht stattgegeben. Chamidows Anwälte hatten beim Obersten Gerichtshof
Usbekistans Dienstaufsichtsklage eingereicht, der jedoch ebenfalls nicht stattgegeben wurde.
In dem Verfahren kam es zu schwerwiegenden Irrtümern bei der Sachverhaltsaufklärung. So zum
Beispiel durch die Aussage der beiden vereidigten „Opfer“ von Chamidows „Verbrechen“, die
zugaben, sie hätten den Angeklagten nie zuvor gesehen oder gesprochen.
Die Entlassung von Irfon Chamidow ist zwar erfreulich, doch sitzen nach wie vor drei Zeugen
Jehovas wegen der Organisation „illegaler religiöser Betätigung“ mit Haftstrafen von bis zu
vier Jahren im Gefängnis. 2008 wurden Abdubannob Achmedow und Sergei Iwanow in Margilan in der
usbekischen Provinz Fergana zu vier beziehungsweise dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.
Man warf ihnen vor, an der Organisation illegaler religiöser Betätigungen beteiligt gewesen
zu sein. Olim Turajew, Arzt und Vater von drei Söhnen, hat gerade erst einmal gut ein Jahr seiner
vierjährigen Haftstrafe in einem Straflager bei Samarkand verbüßt. Auch er war wegen „illegaler
religiöser Betätigung“ und Verbreitung seiner Glaubensansichten verurteilt worden.
Rechtsmittel gegen diese Urteile wurden nicht zugelassen. Ein Gesuch an den Staatlichen Ausschuss
für Religionsfragen in Usbekistan, man solle eine Amnestie der Inhaftierten befürworten, war
ebenfalls nicht erfolgreich. Die Anwälte der drei Inhaftierten bereiten nun weitere rechtliche
Schritte auf der höchsten gerichtlichen Ebene des Landes vor.
Jehovas Zeugen bemühen sich in dieser Sache auch künftig um einen konstruktiven Dialog mit den usbekischen Behörden.
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Vereinigte Staaten: Philip Brumley, Telefon +1 (845) 306-0711
Russischsprachiger Kontakt: Jaroslaw Siwulzkij, Telefon +7-812-432-95-50
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Pressemitteilung vom 07. Mai 2009
Jehovas Zeugen in Österreich anerkannt
Jehovas Zeugen als 14. Religionsgemeinschaft anerkannt
Wien (OTS) - Durch die heutige Entscheidung des Bundesministeriums
für Unterricht, Kunst und Kultur wurden Jehovas Zeugen in Österreich
als Religionsgesellschaft anerkannt. Sie sind damit die 14.
Religionsgemeinschaft in Österreich, die öffentlich-rechtlichen
Status genießt.
Dem war ein über 30 Jahre dauerndes Bemühen der
Religionsgemeinschaft um Anerkennung vorausgegangen. Zuletzt hatte
der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte festgestellt, dass
Jehovas Zeugen durch das jahrzehntelange Hinauszögern der Anerkennung
in ihrer Religionsfreiheit verletzt wurden.
Johann Renoldner, Vorsitzender von Jehovas Zeugen in Österreich,
äußert sich über die Entscheidung und die weiteren Pläne:"Seit fast
hundert Jahren engagieren sich Jehovas Zeugen in Österreich für
christliche Werte auf der Grundlage des biblischen Evangeliums, was
wir nun als anerkannte Religion noch besser tun können. Die
österreichische Rechtsordnung geht davon aus, dass
Religionsgemeinschaften unserer Größe öffentlich-rechtlich
organisiert sind. Da wir durch unseren neuen Status klare rechtliche
Vorgaben erhalten, werden administrative Tätigkeiten in vielen
Bereichen einfacher."
Von der Möglichkeit, dass Kirchen und Religionsgesellschaften von
ihren Mitgliedern Beiträge einheben, wollen Jehovas Zeugen keinen
Gebrauch machen, wie Renoldner ausführt: "Bekanntlich wurde unser
biblisches Bildungswerk schon bisher ausschließlich durch freiwillige
Spenden finanziert. Das entspricht weltweit den Prinzipien von
Jehovas Zeugen und daher werden wir auch weiterhin daran festhalten."
Jehovas Zeugen erwarten, dass diese Anerkennung über Österreich
hinaus richtunggebend sein wird. Dazu Renoldner: "Wir sind überzeugt,
dass durch diese Anerkennung ein positives Signal zur Wahrung der
Religionsfreiheit und der Rechte von Minderheiten gegeben wird, wovon
letztlich die Gesellschaft als Ganzes profitiert."
Rückfragehinweis:
Jehovas Zeugen
Johann Zimmermann
Tel.: +43 (1) 804 53 45-39
mailto:legal@at.jw.org
http://www.jehovas-zeugen.at
Pressemitteilung vom 28. Dezember 2008
7 Millionen Prediger
Die Bibel hilft, mutig in die Zukunft zu schauen.
Schwere globale wirtschaftliche Probleme, Klimawandel usw. – ist da überhaupt noch ein positiver Ausblick in die Zukunft möglich? Jehovas Zeugen sind davon überzeugt. Antworten findet man in der Bibel.
Letztes Jahr haben daher weltweit über 7 Millionen Prediger (2,1 % mehr als im Vorjahr) fast 1,5 Milliarden Stunden damit zugebracht, anderen die Bibel näherzubringen. In Deutschland waren Jehovas Zeugen fast 26 Millionen Stunden gottesdienstlich tätig und führten mehr als 74 800 Bibelkurse durch, um ihren Mitmenschen zu helfen. Über 3 600 ließen sich taufen (weltweit über 289 600). Bei der für sie äußerst wichtigen jährlichen Gedenkfeier, dem
Abendmahl des Herrn, wurden über 273 100 Besucher gezählt (weltweit rund 17,8 Millionen).
Gerade in den letzten Monaten konnten Jehovas Zeugen im Raum Bochum bei ihrer Tätigkeit verspüren, dass immer mehr Trost, Rat und Hoffnung benötigt wird. Die über 1000 Verkündiger der örtlichen Gemeinden in Bochum verwenden daher im Januar das bibelerklärende Taschenbuch -Was lehrt die Bibel wirklich?-, um zu zeigen, dass uns Gott in seinem Wort eine positive Zukunft in Aussicht stellt. Es wird ebenfalls erklärt, wie man durch den Rat der Bibel heute mit Problemen fertig werden und ein besseres, glückliches Leben führen kann.
Auch Sie können gern ein kostenloses Exemplar erhalten.
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Pressemitteilung vom 24. November 2008
Kasachstans
Generalstaatsanwaltschaft setzt sich für Religionsfreiheit ein.
Die Aufsichtsbehörde des Landgerichts Kisilorda hat mit der Entscheidung vom
13. November 2008 für Jehovas Zeugen in Kisilorda die Religionsfreiheit wiederhergestellt,
nachdem die Generalstaatsanwaltschaft der Republik Kasachstan eine Beschwerde eingereicht hatte.
Die Gerichte in Kisilorda, Tschimkent und Saryagasch hatten vor einiger Zeit verfügt,
die Tätigkeit der örtlichen Gemeinden der Zeugen Jehovas müsse sechs Monate lang eingestellt werden.
In der Begründung hieß es, sie hätten sich zur Anbetung nicht an dem gesetzlich eingetragenen
Ort versammelt.
Die Verfassung Kasachstans, das Religionsgesetz und die gesetzlich eingetragenen
Statuten der Zeugen Jehovas garantieren den religiösen Gemeinden jedoch das Recht,
sich an verschiedenen Orten zu versammeln, nicht nur an dem Ort, an dem sie gesetzlich
eingetragen sind. In der heutigen Entscheidung annullierte die Aufsichtsbehörde die
Verfügung für die Gemeinde in Kisilorda. Die Rechtsentscheide bezüglich der Gemeinden
in Tschimkent und Saryagasch wurden allerdings auf den 20. November 2008 vertagt.
Robert Schiebelgut, Vorsitzender der Gemeinde in Tschimkent: „Wir freuen uns sehr,
dass unsere Glaubensbrüder in der Region Kisilorda wieder frei religiöse Zusammenkünfte
besuchen können, und wir hoffen, dass das Gericht in Tschimkent ein ähnliches Urteil
treffen wird. Natürlich waren wir davon überzeugt, dass unsere Glaubensbrüder nichts
Ungesetzliches taten, als sie sich in Privaträumen trafen, und wir sind sehr zufrieden,
dass das Gericht das heute bestätigt hat.“
Diese positiven Entwicklungen sind den Anweisungen der Generalstaatsanwaltschaft
Kasachstans zu verdanken. Am 28. Oktober 2008 wurde das religiöse Zentrum von Jehovas
Zeugen in der Republik Kasachstan in einem Schreiben des Büros des Generalstaatsanwalts
darüber informiert, dass die Aufsichtsbehörde Einwände erhoben hat. In dem Brief wird
erwähnt, dass die Staatsanwälte in Südkasachstan und der Region Kisilorda angewiesen
wurden, gegen die Gerichtsentscheide, die gegen Jehovas Zeugen erlassen wurden,
„Einspruch zu erheben“. Die regionalen Staatsanwälte und die ihnen untergeordneten
Behörden dürften „nicht zulassen, dass Religionsgesetze verletzt werden“.
Sich nicht nur an dem gesetzlich eingetragenen Ort zu versammeln, sondern auch anderswo,
stelle keine Übertretung des Gesetzes dar. In einer kürzlich getroffenen Entscheidung
kam das Landgericht Almaty zu dem gleichen Schluss.
Jehovas Zeugen freuen sich, dass die Generalstaatsanwaltschaft Kasachstans und die
Aufsichtsbehörde des Landgerichts Kisilorda, das Recht auf freie Religionsausübung
schützen, das durch die kasachische Verfassung garantiert wird.
Medienkontakt:
Polat Bekzhan (Religious Center of Jehovah’s Witnesses in the Republic of Kazakhstan),
Telefon +7-727-226-33-63
Gregory Olds,
Telefon +1 646 269-3464 und
Philip Brumley
(Office of General Counsel for Jehovah’s Witnesses),
Telefon +1 (845) 306-0711
Deutschland:
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Pressemitteilung vom 23. September 2008
Ältester KZ-Überlebender
103 JAHRE UNGEBRROCHENER WILLE
Ältester KZ-Überlebender weltweit auf der Frankfurter Buchmesse 2008
Forum Literatur & Sachbuch, Halle 3.1 L 691
Mi. 15. 10. 2008, 11.00–12.00 Uhr und 17.15–18.15 Uhr
Im Alter von 103 Jahren präsentiert der Österreicher Leopold Engleitner (geb. 23. 7. 1905) aus St. Wolfgang im Salzkammergut gemeinsam mit seinem Biografen Bernhard Rammerstorfer die Biografie UNGEBROCHENER WILLE und Dokumentarfilme auf der Frankfurter Buchmesse 2008.
Am 17. 10. 2008, 18.30 Uhr folgt eine zusätzliche Präsentation in der Buchhandlung Schutt, Arnsburger Straße 76, 60385 Frankfurt.
Mit einer einzigen Unterschrift hätte Engleitner den Qualen im KZ entkommen können und er wäre frei gewesen. Warum tat er es nicht?
Das ist die faszinierende Geschichte des Leopold Engleitner.
Informationen zu Leopold Engleitner:
Als Leopold Engleitner 9 Jahre alt war, trug sich in seinem Heimatort Bad Ischl ein Ereignis von welthistorischer Bedeutung zu, das zum Ersten Weltkrieg führte.
Obwohl Engleitner und der 16 Jahre ältere Adolf Hitler im gleichen österreichischen Bundesland (Oberösterreich) und im selben Kulturkreis aufgewachsen sowie im gleichen Schulsystem unterrichtet worden waren, entwickelte Engleitner völlig konträre Überzeugungen. Während Adolf Hitler zum Leidwesen von Millionen zum menschenverachtenden Massenmörder wurde, widmete Leopold Engleitner sein Leben dem Frieden und ließ sich davon selbst angesichts des Todes nicht abbringen.
Der einfache Bauernknecht brachte den außergewöhnlichen Mut auf, seinem Gewissen zu folgen und den Dienst in Hitlers Armee zu verweigern. Er grüßte nicht mit „Heil Hitler!“. In drei Konzentrationslagern ertrug er unbeschreibliches Leid und magerte auf 28 Kilo ab. Nichts und niemand konnte seinen Willen brechen. Eine Unterschrift hätte genügt und er wäre frei gewesen, aber er gab seine religiöse Überzeugung als Zeuge Jehovas nicht auf. Nie verlor er seinen Optimismus. Engleitner kaufte sich im KZ sogar einen Koffer für die unmöglich scheinende Heimreise.
Nach dem Krieg wurde er jahrzehntelang ausgegrenzt und verachtet. Mit unerschütterlichem Gottvertrauen bewältigte er ein Leben voller Ablehnung und ließ sich die Lebensfreude nicht rauben. Engleitner ist jetzt der älteste Überlebende der KZ Buchenwald, Niederhagen und Ravensbrück und ältester KZ-Überlebender weltweit.
Eine außergewöhnliche Freundschaft verhalf ihm zu einer unerwarteten Rehabilitierung.
Im hohen Alter begann der älteste bekannte KZ-Überlebende weltweit eine erstaunliche Tätigkeit als Zeitzeuge gegen das Vergessen und reiste er von 1999 – 2008 mehr als 88.000 Kilometer durch Europa und die USA. Das entspricht einer Distanz von mehr als zwei Erdumrundungen. Tausenden von jungen Menschen führte er an Schulen und Universitäten, darunter die Columbia University und die Stanford University, die schrecklichen Auswirkungen totalitärer Regime und Gruppenzwang vor Augen. Mit seiner Lebensgeschichte sensibilisiert er die Jugend, bei Unrecht nicht zu schweigen und vermittelt die hohe Bedeutung von Toleranz und Menschlichkeit für den Frieden.
2007 wurden Leopold Engleitner für seine mutige Haltung während des NS-Regimes und sein langjähriges verdienstvolles Wirken als Vortragender an internationalen Universitäten, Schulen und Gedenkstätten folgende hohe Bundesauszeichnungen verliehen:
– „Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland“ vom deutschen Bundespräsidenten Dr. Horst Köhler
Infos unter www.rammerstorfer.cc
Pressemitteilung vom 4. September 2008
Wir bedauern den Verlust unserer Glaubensschwester
Jehovas Zeugen
Wir empfinden tiefe Trauer und bedauern den Verlust unserer Glaubensschwester, die nach einer Notoperation
in der Asklepios-Klinik in Lich bei Gießen verstorben ist. Unser Mitgetühl ist bei der Familie sowie den Verwandten
und Freunden. "Es ist leider eine traurige Tatsache, dass trotz bester ärztlicher Behandlung, nicht jeder Unglücksfall
verhindert werden kann", so der Sprecher von Jehovas Zeugen in Deutschland, Werner Rudtke. Wir sind überzeugt, dass die
herzlichen Glaubensbande in der örtlichen Gemeinde der Zeugen Jehovas dafür sorgen werden, den Schmerz des Ehemanns
und anderer Hinterbliebener zu lindern. Auch wird inzwischen praktische Hilfe geleistet.
Unser Mitgefühl gilt auch dem Krankenhauspersonal, das erheblicher seelischer Belastung ausgesetzt war.
Wie aus der Presse hervorgeht, hat zwischenzeitlich die zuständige Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufgenommen.
Dabei wird sich herausstellen, inwieweit die Ablehnung von Bluttransfusionen bei dem tragischen Verlauf eine Rolle
gespielt hat. Neuere Studien belegen, dass routinemäßige Fremdblutgaben die Mortalität insbesondere kritisch Kranker
erhöhen und deren Rekonvaleszenz hinauszögert. Bedauerlich ist daher auch der Tod vieler Patienten, die wegen unnötig
verabreichter Bluttransfusionen gestorben sind.
Es ist allgemein bekannt, dass Jehovas Zeugen nahezu die gesamte Bandbreite der zur Verfügung stehenden
Therapiemöglichkeiten akzeptieren, aber die Transfusion von Vollblut und dessen Hauptbestandteilen ablehnen.
Diese biblisch begründete Ablehnung basiert auf einem "imperativen Glaubensgebot", nämlich "sich des Blutes zu enthalten"
(Bibelbuch Apostelgeschichte Kapitel 15, Vers 20), da. in Gottes Augen Blut für Leben steht und daher heilig ist.
Aufgrund seines Bibelstudiums trifft jeder Zeuge Jehovas vor Beginn seiner Mitgliedschaft diesbezüglich eine für sich
bindende Gewissensentscheidung.
Jeder Zeuge Jehovas betrachtet das Leben als ein Geschenk Gottes und behandelt es daher mit größtem Respekt. In Jakobus
Kapitel 1, Vers 17 lehrt die Bibel: "Jede gute Gabe und jedes vollkommene Geschenk stammt von oben." Aus diesem Grund
suchen Jehovas Zeugen sorgfältig qualifizierte medizinische Hilfe, die ihrer Situation gerecht wird. Genau das hat die
Verstorbene getan. Zu unserem großen Bedauern, leider mit tragischem Ausgang.
Unzweitelhaft ist, dass die Patientin ihren Willen in einer Patientenverfügung dokumentierte. Die behandelnden Ärzte
und das Pflegepersonal handelten somit richtig, indem sie das Selbstbestimmungsrecht der Patientin über ihr eigenes
Urteil stellten. Die Verstorbene konnte sich darauf verlassen, dass in ihrem Fall die als sicher und effektiv bekannten
medizinischen Strategien fremdblutfreier Behandlung angewendet werden; die inzwischen in vielen Krankenhäusern zum
medizinischen Standard gehören. Ärzte und Pflegefachkräfte haben dadurch in hervorragender Weise Respekt für die
Menschenwürde und das Recht auf körperliche Selbstbestimnung ihrer Patienten zum Ausdruck gebracht.
Deutschlandweit haben sich rund 5000 Chirurgen und Anästhesisten schriftlich bereit erklärt, Jehovas Zeugen ihrer
biblischen Überzeugung gemäß zu behandeln. Eine dazu weltweit verlegte Dokumentationsserie über Transfusionsalternativen
kann kostenfrei bei der Religionsgemeinschaft angefordert werden.
AM STEINFELS, 65618 SELTERS, OT NIEDERSELTERS · TELEFON 06483 41-0
POSTANSCHRIIFT: 656I7 SELTERS
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Pressemitteilung vom 23. Januar 2008
27. Januar – Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus
Seit 1996 ist der 27. Januar nationaler Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus. Am 1. November 2005 erklärte die Generalvollversammlung der Vereinten Nationen den 27. Januar zum internationalen Holocaustgedenktag.
Dieser Tag wurde ausgewählt, weil am 27. Januar 1945 die Überlebenden des Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz von russischen Soldaten befreit wurden. Auschwitz steht als Symbol für den millionenfachen Mord des NS-Regimes vor allem an Juden, Sinti und Roma und anderen Opfergruppen. Auch mindestens 382 Zeugen Jehovas waren in Auschwitz. Sie wurden im Lager mit einem lila Winkel stigmatisiert.
Auf das Schicksal von Jehovas Zeugen unter dem NS-Regime wird noch bis zum 13. Februar 2008 in einer Ausstellung in der Gedenkstätte Roter Ochse in Halle/Saale aufmerksam gemacht. Das Thema „Jehovas Zeugen als Opfer von zwei deutschen Diktaturen. Inhaftiert im Roten Ochsen“ weist bereits darauf hin, dass sich die Verfolgung von Jehovas Zeugen in der DDR fortsetzte.
Weitere Informationen sind im Internet unter www.halleforum.de zu finden.
Pressemitteilung vom 29. September 2007
Missionarischer Eifer, in Bochum Gerther Gemeinde
Ja es gibt sie noch, die freudigen jungen Menschen mit Idealen und
missionarischem Eifer. Madelaine wohnt zwar in Herne, unterstützt
aber die Gerther Gemeinde der Zeugen Jehovas. Madelaine Ristau,
lebte für zwei Monate in Paraguay in einer netten "Mädel-Wohngemeinschaft"
in Asuncion, um das Wort Gottes zu verbreiten und das mit Erfolg.
Pressemitteilung vom 6. Dezember 2006
NS-Schicksale für die Spurensuche vor der Haustür
Neue Broschüre informiert über NS-Opfer in NRW
Viele Jahre Forschungsarbeit stecken in der Broschüre „12 Jahre – 12 Schicksale“, die jetzt in der Münsteraner NS-Gedenkstätte „Villa ten Hompel“ vom Vorsitzenden des Gedenkstättenverbandes Nordrhein-Westfalen, Professor Dr. Alfons Kenkmann, vorgestellt wurde. Zusammen mit den mitwirkenden Fachleuten erläuterte er den Inhalt und Nutzen der 38-seitigen Schrift, die sich der NS-Opfergruppe der Zeugen Jehovas in Nordrhein-Westfalen widmet. Vor allem für die pädagogische Arbeit eigne sich die kostenfreie Broschüre mit didaktischen Hinweisen, und dies „ohne mit dem erhobenen Zeigefinger“ zu arbeiten, betonte Kenkmann.
Anstoß zu der Arbeit gab eine Landtagsausstellung in Düsseldorf 2003; mit ihr wurde der Grund zur regionalgeschichtlichen Forschung gelegt. In Zusammenarbeit mit dem Geschichtsarchiv der Religionsgemeinschaft und der Landeszentrale für politische Bildung gibt es nun aufschlussreiche regionalgeschichtliche Bezüge: Die 12 Schicksale sind gleichzeitig mit 12 Orten in Nordrhein-Westfalen verknüpft – insgesamt waren im heutigen Bundesland NRW 2 500 Glaubensangehörige von Verfolgung betroffen.
Die Historikerin Kirsten John-Stucke, stellvertretende Leiterin des Kreismuseums Wewelsburg und Mitautorin der Veröffentlichung, wies auf die Vielfalt der Repressalien hin, die durch die Einzelbiografien dokumentiert werden. So wird die Not eines 13-jährigen Niederrheiners, der zwangsweise in ein Erziehungsheim eingeliefert wird, in der handlichen Broschüre ebenso dargestellt wie die anfängliche Taktik der Nationalsozialisten, Glaubensangehörige in wirtschaftlicher Hinsicht perfide unter Druck zu setzen. Ging es nach der „Machtergreifung“ noch oft um den erzwungenen Verlust des Arbeitsplatzes, weil die Zeugen Jehovas kollektiv den Hitlergruß verweigerten, so gipfelte die Repression mit der Hinrichtungen oft noch junger Wehrdienstverweigerer wie im Falle des 25-jährigen Wilhelm Kusserow aus Münster. Biografien aus Düsseldorf, Oberhausen, Wuppertal, Duisburg, Moers, Köln, Münster, Bonn, Herne, Krefeld, Rheydt und Soest sind ausführlich dokumentiert und bebildert. „Damit wollen wir die Spurensuche vor Ort anregen“, so Kenkmann als Vertreter der Gedenkstätten in NRW.
Die Broschüre ist kostenfrei über die Landeszentrale für politische Bildung zu beziehen: www.politische-bildung.nrw.de/medien/buch/00285
Sie kann außerdem im Internet samt umfangreichem didaktischem Material für den Schulunterricht heruntergeladen werden unter: www.standfirm.de/nrw
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